Saisonabbruch durch den FLVW – was tun?

Der FLVW hat die Saison 2019/2020 im westfälischen Amateurfußball abgebrochen. Dadurch wird vielen Vereinen die Möglichkeit genommen, ihre sportlichen Ziele durch die abgesagten Spiele noch zu erreichen. Dies kann im Einzelfall zu Härtefällen führen, bei denen über eine mögliche Klage gegen den vorzeitigen Saisonabbruch oder den verweigerten Aufstieg nachgedacht werden sollte. Ein Abbruch ist eigentlich nicht nötig, weil durch die neue Corona-Schutzverordnung ab 15. Juni weitere Lockerungen schon beschlossen sind, insbesondere ist nun wieder Kontaktsport im Freien mit bis zu 30 Personen erlaubt.

Wenn eine Klage gegen den Saisonabbruch geplant ist, ist größte Eile geboten, da nur eine sehr kurze Klagefrist von 10 Tagen ab Beschluss/Bescheid des FLVW besteht.

Medizinrecht

Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht bilden das Vertragsarztrecht, insbesondere Plausibilitätsprüfungen, das Berufsrecht und die Vertragsgestaltung bei Kooperationsformen. Darüber hinaus ist die Begleitung von Praxisgründungen, Praxisabgaben sowie Praxisauseinandersetzungen ein wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit. Ich berate seit 1996 als Fachanwalt für Medizinrecht ausschließlich auf Behandlerseite.

Sportrecht

Meine zweite Spezialisierung ist das Sportrecht. Mit mir sind Sie bestens vertreten im Sportarbeitsrecht, dem Vertragsrecht und der Vertragsgestaltung. Sprechen Sie mich an und ich entwerfe für Sie maßgeschneiderte Verträge, die Sie weiter an die Spitze bringen. Medien sind wichtige Multiplikatoren im Sportbereich, deshalb sollten Sie im Sportmedienrecht besonders gut abgesichert sein.Benötigen Sie Beistand im Sportstrafrecht? Sind sie berufsunfähig und haben Ärger mit Ihrer Versicherung? Dann stehe ich an Ihrer Seite.

Sören Kleinke
Sören Kleinke
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht
Mitglied der AG Sportrecht des DAV

Feldstiege 102 · 48161 Münster
Telefon 02533 934453 0
Fax 02533 934453 9
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Publikationen

Publikationen meinerseits sind regelmäßig in diversen branchenspezifischen Fachzeitschriften zu finden. Eine Auswahl meiner Veröffentlichungsorte finden Sie hier.

News

In diesen Tagen fordern die Bezirksregierungen in NRW in großem Umfang die NRW-Soforthilfe 2020 (Soforthilfepauschale) zurück.
In vielen Fällen wird nachträglich als zusätzliche Voraussetzung das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses konstruiert und damit die Rückforderung begründet, obwohl zum Bewilligungszeitpunkt alle Voraussetzungen erfüllt waren.
Gegen den Rückforderungsbescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Wenn auch Sie dagegen vorgehen möchten, unterstütze ich Sie gerne.