Rückforderung NRW-Soforthilfe 2020

In diesen Tagen fordern die Bezirksregierungen in NRW in großem Umfang die NRW-Soforthilfe 2020 (Soforthilfepauschale) zurück.
In vielen Fällen wird nachträglich als zusätzliche Voraussetzung das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses konstruiert und damit die Rückforderung begründet, obwohl zum Bewilligungszeitpunkt alle Voraussetzungen erfüllt waren.
Gegen den Rückforderungsbescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Wenn auch Sie dagegen vorgehen möchten, unterstütze ich Sie gerne.

Saisonabbruch durch den FLVW – was tun?

Der FLVW hat die Saison 2019/2020 im westfälischen Amateurfußball abgebrochen. Dadurch wird vielen Vereinen die Möglichkeit genommen, ihre sportlichen Ziele durch die abgesagten Spiele noch zu erreichen. Dies kann im Einzelfall zu Härtefällen führen, bei denen über eine mögliche Klage gegen den vorzeitigen Saisonabbruch oder den verweigerten Aufstieg nachgedacht werden sollte. Ein Abbruch ist eigentlich nicht nötig, weil durch die neue Corona-Schutzverordnung ab 15. Juni weitere Lockerungen schon beschlossen sind, insbesondere ist nun wieder Kontaktsport im Freien mit bis zu 30 Personen erlaubt.

Wenn eine Klage gegen den Saisonabbruch geplant ist, ist größte Eile geboten, da nur eine sehr kurze Klagefrist von 10 Tagen ab Beschluss/Bescheid des FLVW besteht.

Kurzarbeit

Am ersten Tag sind über 800.000 Anträge für Kurzarbeit gestellt worden und viele weitere werden in der Krise noch folgen.

Was muss ich als Praxisinhaber beachten, um mit den Arbeitnehmern eine rechtssichere Vereinbarung über die Kurzarbeit zu treffen?

Im Internet kursieren verschiedenste Formulare zur Vereinbarung zur Kurzarbeit, von denen leider kaum eines alle rechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt und somit einer Überprüfung nicht standhalten würden.

Muss ich für alle Arbeitnehmer im gleichen Umfang Kurzarbeit vereinbaren oder habe ich da Gestaltungsspielraum? Diese Frage stellt sich zum Beispiel, wenn der Praxisbetrieb mit einer Notbesetzung aufrechterhalten werden soll.

Bin ich als angestellter Arzt verpflichtet, der Kurzarbeit zuzustimmen? Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Profisport in der Coronakrise

Eigentlich wäre jetzt die heiße Phase in der Fußballbundesliga, auch in anderen Sportarten würde man sich jetzt für die Wettbewerbe im nächsten Jahr qualifizieren. Stattdessen ist Olympia in Gefahr und alle Sportveranstaltungen sind abgesagt. Plötzlich überlagern neben Themen wie Kurzarbeit und Trainingsverbot viele andere Fragen den Sport:

Wie sieht es zum Beispiel mit dem Transfermarkt in der Bundesliga aus? Endet der Spielervertrag überhaupt noch zum 30.06.2020?

Was passiert, wenn die Liga nicht fortgesetzt wird?

In der nächsten Zeit werden viele neue Fragen und Probleme auf Sie zukommen, bei deren Lösung ich Ihnen gerne unterstützend zur Seite stehe.

Besondere Herausforderungen für Ärzte in der Coronakrise

Die Coronakrise stellt insbesondere Ärzte vor große Herausausforderungen. Sie führt für viele Praxen zu erheblichen finanziellen Einschränkungen. Es gibt eine Vielzahl von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, finanzielle Zuschüsse wie Ausgleichszahlungen durch die Kassenärztliche Vereinigung, Erleichterung der Kurzarbeit u.v.m., bei denen aber wie so häufig der Teufel im Detail steckt. Im Internet kursieren zum Beispiel verschiedenste Formulare zur Kurzarbeit, von denen leider kaum eines alle rechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt und somit einer Überprüfung nicht stand halten würden.

Gerade in solch unsicheren Zeiten sollten Sie sich rechtlich absichern.

Medizinrecht

Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht bilden das Vertragsarztrecht, insbesondere Plausibilitätsprüfungen, das Berufsrecht und die Vertragsgestaltung bei Kooperationsformen. Darüber hinaus ist die Begleitung von Praxisgründungen, Praxisabgaben sowie Praxisauseinandersetzungen ein wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit. Ich berate seit 1996 als Fachanwalt für Medizinrecht ausschließlich auf Behandlerseite.

Sportrecht

Meine zweite Spezialisierung ist das Sportrecht. Mit mir sind Sie bestens vertreten im Sportarbeitsrecht, dem Vertragsrecht und der Vertragsgestaltung. Sprechen Sie mich an und ich entwerfe für Sie maßgeschneiderte Verträge, die Sie weiter an die Spitze bringen. Medien sind wichtige Multiplikatoren im Sportbereich, deshalb sollten Sie im Sportmedienrecht besonders gut abgesichert sein.Benötigen Sie Beistand im Sportstrafrecht? Sind sie berufsunfähig und haben Ärger mit Ihrer Versicherung? Dann stehe ich an Ihrer Seite.

Sören Kleinke
Sören Kleinke
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht
Mitglied der AG Sportrecht des DAV

Feldstiege 102 · 48161 Münster
Telefon 02533 934453 0
Fax 02533 934453 9
info@rechtsanwalt-kleinke.de

Publikationen

Publikationen meinerseits sind regelmäßig in diversen branchenspezifischen Fachzeitschriften zu finden. Eine Auswahl meiner Veröffentlichungsorte finden Sie hier.

News

In diesen Tagen fordern die Bezirksregierungen in NRW in großem Umfang die NRW-Soforthilfe 2020 (Soforthilfepauschale) zurück.
In vielen Fällen wird nachträglich als zusätzliche Voraussetzung das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses konstruiert und damit die Rückforderung begründet, obwohl zum Bewilligungszeitpunkt alle Voraussetzungen erfüllt waren.
Gegen den Rückforderungsbescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Wenn auch Sie dagegen vorgehen möchten, unterstütze ich Sie gerne.