Saisonabbruch durch den FLVW – was tun?
Der FLVW hat die Saison 2019/2020 im westfälischen Amateurfußball abgebrochen. Dadurch wird vielen Vereinen die Möglichkeit genommen, ihre sportlichen Ziele durch die abgesagten Spiele noch zu erreichen. Dies kann im Einzelfall zu Härtefällen führen, bei denen über eine mögliche Klage gegen den vorzeitigen Saisonabbruch oder den verweigerten Aufstieg nachgedacht werden sollte. Ein Abbruch ist eigentlich nicht nötig, weil durch die neue Corona-Schutzverordnung ab 15. Juni weitere Lockerungen schon beschlossen sind, insbesondere ist nun wieder Kontaktsport im Freien mit bis zu 30 Personen erlaubt.
Wenn eine Klage gegen den Saisonabbruch geplant ist, ist größte Eile geboten, da nur eine sehr kurze Klagefrist von 10 Tagen ab Beschluss/Bescheid des FLVW besteht.