Kurzarbeit
Am ersten Tag sind über 800.000 Anträge für Kurzarbeit gestellt worden und viele weitere werden in der Krise noch folgen.
Was muss ich als Praxisinhaber beachten, um mit den Arbeitnehmern eine rechtssichere Vereinbarung über die Kurzarbeit zu treffen?
Im Internet kursieren verschiedenste Formulare zur Vereinbarung zur Kurzarbeit, von denen leider kaum eines alle rechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt und somit einer Überprüfung nicht standhalten würden.
Muss ich für alle Arbeitnehmer im gleichen Umfang Kurzarbeit vereinbaren oder habe ich da Gestaltungsspielraum? Diese Frage stellt sich zum Beispiel, wenn der Praxisbetrieb mit einer Notbesetzung aufrechterhalten werden soll.
Bin ich als angestellter Arzt verpflichtet, der Kurzarbeit zuzustimmen? Was passiert, wenn ich nicht zustimme?