Kurzarbeit

Am ersten Tag sind über 800.000 Anträge für Kurzarbeit gestellt worden und viele weitere werden in der Krise noch folgen.

Was muss ich als Praxisinhaber beachten, um mit den Arbeitnehmern eine rechtssichere Vereinbarung über die Kurzarbeit zu treffen?

Im Internet kursieren verschiedenste Formulare zur Vereinbarung zur Kurzarbeit, von denen leider kaum eines alle rechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt und somit einer Überprüfung nicht standhalten würden.

Muss ich für alle Arbeitnehmer im gleichen Umfang Kurzarbeit vereinbaren oder habe ich da Gestaltungsspielraum? Diese Frage stellt sich zum Beispiel, wenn der Praxisbetrieb mit einer Notbesetzung aufrechterhalten werden soll.

Bin ich als angestellter Arzt verpflichtet, der Kurzarbeit zuzustimmen? Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Medizinrecht

Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht bilden das Vertragsarztrecht, insbesondere Plausibilitätsprüfungen, das Berufsrecht und die Vertragsgestaltung bei Kooperationsformen. Darüber hinaus ist die Begleitung von Praxisgründungen, Praxisabgaben sowie Praxisauseinandersetzungen ein wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit. Ich berate seit 1996 als Fachanwalt für Medizinrecht ausschließlich auf Behandlerseite.

Sportrecht

Meine zweite Spezialisierung ist das Sportrecht. Mit mir sind Sie bestens vertreten im Sportarbeitsrecht, dem Vertragsrecht und der Vertragsgestaltung. Sprechen Sie mich an und ich entwerfe für Sie maßgeschneiderte Verträge, die Sie weiter an die Spitze bringen. Medien sind wichtige Multiplikatoren im Sportbereich, deshalb sollten Sie im Sportmedienrecht besonders gut abgesichert sein.Benötigen Sie Beistand im Sportstrafrecht? Sind sie berufsunfähig und haben Ärger mit Ihrer Versicherung? Dann stehe ich an Ihrer Seite.

Sören Kleinke
Sören Kleinke
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht
Mitglied der AG Sportrecht des DAV

Feldstiege 102 · 48161 Münster
Telefon 02533 934453 0
Fax 02533 934453 9
info@rechtsanwalt-kleinke.de

Publikationen

Publikationen meinerseits sind regelmäßig in diversen branchenspezifischen Fachzeitschriften zu finden. Eine Auswahl meiner Veröffentlichungsorte finden Sie hier.

News

In diesen Tagen fordern die Bezirksregierungen in NRW in großem Umfang die NRW-Soforthilfe 2020 (Soforthilfepauschale) zurück.
In vielen Fällen wird nachträglich als zusätzliche Voraussetzung das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses konstruiert und damit die Rückforderung begründet, obwohl zum Bewilligungszeitpunkt alle Voraussetzungen erfüllt waren.
Gegen den Rückforderungsbescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Wenn auch Sie dagegen vorgehen möchten, unterstütze ich Sie gerne.